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Aktuelle Werbe-Kampagne der ARAG Rechtsschutz Versicherung & meine Erfahrungen mit der ARAG

Aktuelle Werbe-Kampagne der ARAG Rechtsschutz Versicherung & meine Erfahrungen mit der ARAG

Dieser Tage kann man in den Medien, insbesondere in der TV-Werbung eine massive Werbekampagne der ARAG Rechtsschutzversicherung wahrnehmen. In dieser Werbung stellt die ARAG die Vorzüge ihrer Versicherung heraus, insbesondere auch ihre „kostenlose“ Rechtsberatung und die Möglichkeiten der Mediation. Jedes Mal, wenn ich diese Werbung sehe, muss ich mich ob meiner Erfahrungen mit der ARAG ärgern.

Dies möchte ich einmal zum Anlass nehmen, um hier über meine Erfahrungen mit der ARAG Rechtsschutz Versicherung zu berichten, damit der Verbraucher nicht nur die „Hochglanz“-Werbetrailer eines kommerziell ausgerichteten Familienunternehmens wahrnimmt, sondern auch, was der Kunde in der Praxis erlebt. Jemand, der sich also mit dem Gedanken trägt, eine solche Versicherung abzuschließen, möchte ich hiermit in die Lage versetzten, für sich zu entscheiden, ob sie/er überhaupt eine Rechtsschutz-Versicherung (der ARAG?) benötigt, oder ob sie auf Dauer mehr kostet, als sie für ihn von Nutzen ist.

Nun zu meinen persönlichen Erfahrungen mit der ARAG Rechtsschutz Versicherung. Zunächst war ich jahrelanger Versicherungskunde der ARAG, ohne dass ich diese (bis auf wenige „kostenlose“ Rechtsberatungen) in Anspruch genommen habe. Dann kam es zu einer arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung, in deren Verlauf die Argentur für Arbeit schwerpunktmäßig involviert war. Diese hatte mich für mehrere Wochen für den Bezug von Arbeitslosenhilfe gesperrt, da sie mir einen mit dem AG geschlossenen Aufhebungsvertrag negativ aussgelegt hatte, ohne die individuellen Verhältnisse vorab geprüft zu haben. Hiergegen hatte ich dann Klage eingereicht, was letztlich die Hauptkosten dieses Rechtsfalls ausmachte.

Noch während meine Klage beim Gericht anhängig war (es hat ca. 1 Jahr gedauert, bis es zum Vortermin beim Gericht gekommen war), hatte mir dann die ARAG meine Rechtsschutz-Versichreung gekündigt. Beim Gerichttermin schilderte ich dann detailliert die Hintergründe der Annahme eines Aufhebungsvertrags. Daraufhin hatte die Rechtsvertreterin der Agentur für Arbeit sofort bestätigt, dass mein individueller Fall anders zu bewerten ist und die Sperre nicht rechtens war. Wir haben uns dann gütlich während dieses „außergerichtlichen Termins“ bewi Gericht geeinigt, ohne dass es zu einer offiziellen Gerichtsverhandlung gekommen war. Die Beklagte (Arbeitsagentur) trug die Gesamtkosten des Verfahrens!

Die ARAG hatte also keine Verfahrenskosten zu tragen und letztlich hatte die Auseinandersetzung gezeigt, dass ich im Recht war und nicht mal eben aus Lust und Laune geklagt hatte, nur weil ich gerne einen Streit vom Zaun breche. Troztdem mußte ich über dieses Verfahren meine Rechtsschutzversicherung verlieren. Auf Nachfrage wurde mir dann von der ARAG auch vorgerechnet, was meine „kostenlose“ Rechtsberatung gekostet hätte (mit der die ARAG doch gerade als Vorzug ihres Produktes wirbt). Jede Rechtsberatung, die man in Anspruch nimmt, erhöht also in der Wirtschaftlichkeitsrechnung der ARAG auch das Risiko, dass man gekündigt wird.

Mit Hilfe meiner Rechtsschutzversicherung war es mir also nur möglich, EINEN EINZIGEN Versicherungsfall abzuwickeln, danach wurde mir bereits gekündigt. Der Abschluß einer solchen Versicherung sollte man sich daher gut überlegen. Wenn man vorher 10 Jahre einzahlt und einem dann schon bei 1. Inanspruchnahme gekündigt wird, deren Kosten überschaubar waren, wäre man besser damit gefahren, die Kosten aus eigenen Rücklagen zu bestreiten. Rechtsschutz-Versicherungen gelten grundsätzlich sowieso als die weniger wichtigen und eher teuren Luxus-Versicherungen. Ich habe nach meinen Erfahrungen mit der ARAG alle Versicherungen gekündigt, die nicht wirklich essentiell waren.

Ich hoffe, dass die Schilderungen meiner Erfahrungen für die/den ein oder andere(n) eine Entscheidungshilfe ist.