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Rat der Künst Düsseldorf vergibt Negativpreis „Pferdeapfel“

Pressemitteilung

Verleihung des Negativpreises „Pferdeapfel“ gegen Altersdiskriminierung in der Kunst an den Landschaftsverband Rheinland

Auf der Pressekonferenz am 2.7. 2019 resümierte der Rat der Künste Düsseldorf die bisherige Arbeit. Im Besonderen wurde die Arbeit der AG Soziales als Schwerpunktthema vorgestellt.

Die AG Soziales setzt sich dafür ein, Künstler als hochqualifizierten Menschen in ihrem Berufsalltag und ihrer wirtschaftlichen Existenzgrundlage zu stärken sowie ihre Wohn- und Ateliersituation zu sichern. Künstlerinnen und Künstler gehören trotz ihres hohen Bildungsniveaus und Ansehens in der Gesellschaft zu den Berufsgruppen mit den niedrigsten Einkommen.

In der Künstlersozialkasse können sich Künstler zwar seit 1983 günstig krankenversichern, jedoch bleibt bei der Rente zu oft zu wenig übrig. Die Alterseinkünfte betragen durchschnittlich nur die Hälfte dessen, was andere Arbeitnehmer im Schnitt erhalten.

Auch hier bemüht sich die AG Soziales die Situation der Künstler und Künstlerinnen zu verbessern, indem sie das Problem öffentlich macht, dazu Workshops und Diskussionsrunden mit Betroffenen, Politikern und Fachleuten organisiert. Darüber hinaus setzt sich der Rat der Künste für altersunbegrenzte Fördermöglichkeiten ein, wie Stipendien, Preise, Residenzprogramme und Projektförderungen. Diese sind zu 90% altersbeschränkt, das zugelassene Durchschnittsalter liegt hier bei 35 Jahren.

Negativpreis gegen Altersdiskriminierung
Der Rat der Künste möchte zum Überdenken dieser Altersgrenzen anregen. Aus diesem Grund verlieh er heute erstmalig den Negativpreis, der sich gegen Altersdiskriminierung in künstlerischen Förderprogrammen richtet.

Der Preis hat die Form eines Pferdeapfels und bezieht sich auf das historische Pferdeapfelattentat auf König Friedrich Wilhelm IV. auf der damaligen Düsseldorfer Kastanienallee (heute Königsallee) von 1848.

Der Rat der Künste hat am 2.7. 2019 den diesjährigen Pferdeapfel an den Landschaftsverband Rheinland mit dem Frauenkulturpreis vergeben, bei dem es für die Bewerbung eine Altersgrenze von 40 Jahren gibt. Er hofft damit, den LVR zum Überdenken etwaiger Altersgrenzen zu bewegen. Frau Ulrike Kessing nahm in Vertretung des LVR den Preis entgegen.

Der Rat der Künste ist sich darüber im Klaren, dass es mit dem LVR eine Institution trifft, die auf den allermeisten anderen Feldern einen Standard von Gleichstellung pflegt, der seinesgleichen sucht. Umso erstaunlicher ist allerdings die Nachlässigkeit bei Altersdiskriminierung.

Hinter der Preisvergabe steht weniger die Absicht, Institutionen an den Pranger zu stellen, als vielmehr Altersgrenzen generell abzuschaffen, so wie es die Schweiz bereits praktiziert.

Mit herzlichen Grüßen

Corina Gertz und Stefan Schweizer
Sprecher des Rates der Künste Düsseldorf